Fragen & Antworten

Alles rund um Ihre Krankenfahrt

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen — kostenlos und unverbindlich. Das wichtigste Dokument ist die ärztliche Verordnung (Muster 4), die wir Ihnen hier zeigen.

Den Krankenfahrdienst können in der Regel alle Patientinnen und Patienten nutzen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Häufig wird eine ärztliche Verordnung benötigt — vor allem für regelmäßige Fahrten zu Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.

Auch Personen mit eingeschränkter Mobilität, etwa durch eine Behinderung oder nach einer Operation, profitieren vom Fahrdienst. Wichtig ist, vorab zu klären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt — das ist meist gewährleistet, wenn eine Genehmigung auf Grundlage der Verordnung vorliegt. Bei langfristigen Behandlungen oder hohem Pflegegrad ist das Verfahren oft vereinfacht.

Die Kosten werden in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist. Bei planbaren Fahrten wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung wird die Kostenübernahme im Voraus mit der Kasse abgeklärt.

Versicherte zahlen meist eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Fahrpreises — mindestens fünf, höchstens zehn Euro pro Fahrt. Wer befreit ist oder seine Belastungsgrenze erreicht hat, ist teilweise oder vollständig befreit.

Für Menschen mit höherem Pflegegrad oder Merkzeichen aG, Bl oder H gelten oft Sonderregelungen. Privatversicherte sollten ihren Tarif vorab prüfen. Ohne Verordnung und Kostenübernahme buchen Sie als Selbstzahler.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf — wir besprechen die weitere Vorgehensweise persönlich mit Ihnen. Wir benötigen einen Transportschein und folgende Angaben:

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, Rufnummer)
  • Uhrzeit des Termins
  • Ort, an den Sie gefahren werden möchten
  • Hin- und Rückfahrt oder Einzelfahrt
  • Art der Beförderung (Rollstuhl, sitzend, Tragestuhl)

Wir klären alles persönlich und sind vollumfänglich für Sie da.

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung — meist auf dem Muster-4-Formular — sowie Ihre Versichertenkarte. Die Verordnung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und ist für die Kostenübernahme ausschlaggebend. Je nach Situation kann zusätzlich eine Genehmigung der Kasse nötig sein, etwa bei Dialyse oder Reha.

Halten Sie Ihre persönlichen Daten bereit. Bei höherem Pflegegrad ist eine Bestätigung über den Pflegegrad oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sinnvoll, damit alle Leistungen genutzt werden können.

Wir bieten verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Fahrten an. Dazu gehören Rollstuhlfahrten mit Rampe oder Hebebühne sowie Tragestuhlfahrten für Menschen, die weder gehen noch sitzen können.

Daneben sind spezielle Fahrten zur Dialyse, zu Bestrahlungen oder regelmäßigen Therapien möglich, bei denen ein pünktlicher und verlässlicher Ablauf besonders wichtig ist. Die genaue Ausgestaltung hängt von Ihren medizinischen Anforderungen ab — wir beraten Sie vorab.

Ja. Begleitpersonen dürfen mitfahren, sofern es vorab abgesprochen ist und genügend Platz für eine sichere Beförderung vorhanden ist. Bei medizinisch notwendigen Fahrten, die eine Betreuung erfordern, ist eine Begleitperson oft erwünscht oder wird von der Kasse zusätzlich genehmigt. Halten Sie vorab kurz Rücksprache, damit alle Vorkehrungen getroffen sind.

Wir legen größten Wert auf höchste Hygienestandards. Dazu gehört eine konsequente Desinfektion unserer Fahrzeuge vor und nach jeder Fahrt — sämtliche Kontaktflächen wie Türgriffe, Gurte und Sitze werden gründlich gereinigt.

Unser Fahrpersonal ist im Infektionsschutz geschult und bleibt auf dem aktuellen Stand. Wenn nötig, werden medizinische Masken getragen; Desinfektionsmittel steht für Fahrgäste und Fahrer bereit. So bewegen Sie sich bei uns in einer sauberen, geschützten und vertrauenswürdigen Umgebung.

Sie werden rechtzeitig über die geplante Abholzeit informiert — telefonisch oder per Nachricht. Zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint unser geschultes Fahrpersonal und hilft beim Ein- und Aussteigen, beim Rollstuhl und beim Verstauen von Hilfsmitteln. Verzögerungen teilen wir direkt mit.

Nach der Ankunft halten wir häufig eine Rückfahrt für Sie bereit, sobald Ihr Termin beendet ist. Den voraussichtlichen Zeitpunkt besprechen wir vorab, Änderungen geben Sie uns telefonisch durch — so müssen Sie nicht unnötig warten.

Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Dann buchen wir die Fahrt auf einen neuen Termin um oder stornieren sie. Für Sie fallen dabei keine Kosten an.

Hat die Krankenkasse die Fahrtkosten übernommen, kann es nötig sein, auch dort die Änderung mitzuteilen, damit eine erneute Genehmigung eingeholt werden kann. Durch rechtzeitige Absprache vermeiden wir Wartezeiten und finden schnell eine passende Lösung.

So sieht eine ärztliche Verordnung (Muster 4) aus

Verordnung einer Krankenbeförderung
Verordnung einer Krankenbeförderungnach § 60 SGB V · vertragsärztliche Versorgung
Muster4
Krankenkasse
AOK Rheinland/Hamburg
Versicherten-Nr.
A123456789
Name, Vorname des Versicherten
Schulz, Maria · geb. 14.03.1948
1Grund der Beförderung
voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung
ambulante Behandlung — Dialyse, onkolog. Strahlen-/Chemotherapie
vor-/nachstationäre Behandlung
2Behandlungsfrequenz
Behandlungpro Woche, vom01.07.bis30.09.26
3Art der Beförderung / Beförderungsmittel
Taxi / Mietwagen
Rollstuhl · barrierefreies Fahrzeug
Tragestuhl  ·  liegend (KTW)
medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich
Dr. M. Krause
Unterschrift / Vertragsarztstempel
Dr. med.
M. Krause
Hausärztin · Essen
BSNR 45219-001