Rechtliches

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Befoerderungsbedingungen · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Befoerderungsleistungen der TOMAX Krankenfahrdienst GmbH (nachfolgend „TOMAX“) gegenueber Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn TOMAX ihnen ausdruecklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungen

TOMAX erbringt die entgeltliche Befoerderung von Personen, insbesondere Fahrten zu und von Behandlungen, Untersuchungen und aehnlichen Terminen. Die Befoerderung erfolgt sitzend, im Rollstuhl oder liegend, je nach vereinbarter Befoerderungsart.

TOMAX erbringt keine medizinische oder pflegerische Versorgung und keinen qualifizierten Krankentransport im Sinne des Rettungsdienstrechts. In medizinischen Notfaellen ist ausschliesslich der Rettungsdienst (Notruf 112) zustaendig.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit einer Fahrtanfrage — telefonisch, per E-Mail oder ueber das Anfrageformular — gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Befoerderungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn TOMAX die Fahrt bestaetigt oder mit der Ausfuehrung beginnt.

Eine Fahrtanfrage ueber die Website ist eine unverbindliche Anfrage und noch keine verbindliche Buchung. Die Verfuegbarkeit wird nach Eingang geprueft.

§ 4 Verordnung und Abrechnung mit der Krankenkasse

Liegt eine aerztliche Verordnung einer Krankenbefoerderung (Muster 4) vor und uebernimmt die zustaendige Krankenkasse die Kosten, rechnet TOMAX die Fahrt — abzueglich der gesetzlichen Zuzahlung — direkt mit der Krankenkasse ab.

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Verordnung vollstaendig und rechtzeitig vorzulegen. Wird die Verordnung nicht vorgelegt oder die Kostenuebernahme von der Krankenkasse abgelehnt, traegt der Kunde die Kosten der Fahrt nach der jeweils gueltigen Preisliste selbst.

§ 5 Preise und Zahlung

Ohne Verordnung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Auf Wunsch nennt TOMAX vorab einen Festpreis fuer die konkrete Strecke.

Die Zahlung erfolgt [z. B. nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug / direkt nach der Fahrt — bitte konkretisieren]. Die gesetzliche Zuzahlung ist unmittelbar zu entrichten, sofern keine Befreiung nachgewiesen wird.

§ 6 Terminvereinbarung, Wartezeit und Stornierung

Vereinbarte Abholzeiten sind Richtwerte. TOMAX bemueht sich um puenktliche Abholung; kurzfristige Abweichungen durch Verkehrslage oder unvorhersehbare Ereignisse bleiben vorbehalten.

Kann eine Fahrt nicht wahrgenommen werden, ist sie so frueh wie moeglich abzusagen — spaetestens [z. B. 2 Stunden] vor dem vereinbarten Termin. Bei spaeterer Absage oder Nichtantritt ohne Absage kann TOMAX [z. B. eine Ausfallpauschale in Hoehe von … € / die Anfahrtskosten] berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde teilt bei der Buchung alle Umstaende mit, die fuer eine sichere Befoerderung erforderlich sind — insbesondere die benoetigte Befoerderungsart, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Sauerstoff), Begleitpersonen sowie bauliche Gegebenheiten am Abholort (z. B. Treppen, fehlender Aufzug).

Werden erforderliche Angaben nicht oder unzutreffend gemacht und ist die Befoerderung dadurch nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand moeglich, kann TOMAX die Fahrt ablehnen; § 6 gilt entsprechend.

§ 8 Haftung

TOMAX haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet TOMAX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Uebrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Strassenverkehrsgesetz und dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuehrt.

§ 9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Vertraegen ueber Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Befoerderung von Personen, wenn der Vertrag fuer die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das ist bei terminierten Krankenfahrten regelmaessig der Fall.

Diese Einordnung ist von der konkreten Vertragsgestaltung abhaengig und sollte anwaltlich bestaetigt werden, bevor die AGB live gehen.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhaeltnis [Ort].

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.